Zum Inhalt springen
Saloona

Kasse & Recht

GoBD-Kasse für Friseure: Der Leitfaden für Deinen Salon

Was das Finanzamt von der Kasse im Friseursalon verlangt: TSE, GoBD, Belegausgabe und Meldepflicht verständlich erklärt, mit Quellen.

Saloona Redaktion07.07.20266 Min

Die Kasse ist im Friseursalon das Bauteil, bei dem das Finanzamt am genauesten hinsieht. Bar, Karte, Trinkgeld, Produktverkauf: Bei so vielen kleinen Beträgen am Tag muss nachvollziehbar sein, dass am Ende alles stimmt. Dieser Leitfaden erklärt, was heute für Deine Kasse gilt, ohne Paragrafen-Nebel und mit Quellen zum Nachlesen.

Eine Vorbemerkung: Dieser Text ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Für Deinen konkreten Fall ist Dein Steuerberater die richtige Adresse.

Musst Du überhaupt eine elektronische Kasse haben?

Kurze Antwort: Nein, eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland aktuell nicht. Du darfst grundsätzlich auch eine offene Ladenkasse führen, also ohne elektronisches System. Eine Kassennachschau durch das Finanzamt ist trotzdem jederzeit ohne Voranmeldung möglich, und alle Einnahmen musst Du dann lückenlos und einzeln dokumentieren. Wer bar kassiert und keine Einzelaufzeichnung führt, muss zumindest ein täglich geführtes Kassenbuch mit Zählprotokoll vorlegen können. In einem gut besuchten Salon mit 30 oder 40 Kassiervorgängen am Tag ist das per Hand schnell fehleranfällig, und genau daran scheitern viele Betriebe in der Prüfung.

Der entscheidende Punkt kommt danach: Sobald Du eine elektronische Kasse einsetzt, greifen strenge Regeln. Die Frage ist dann nicht mehr "mit oder ohne Technik", sondern "mit korrekter Technik". Genau da lohnt sich ein System, das die Vorgaben von Haus aus erfüllt, statt dass Du drei Bausteine zusammenstückelst.

Für die Zukunft lohnt ein Blick auf eine geplante Änderung. Nach dem Koalitionsvertrag ist eine Registrierkassenpflicht ab 2027 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Umsatz vorgesehen, im Gegenzug soll die Belegausgabepflicht gelockert werden. Diese Regelung steckt aber noch im Gesetzgebungsverfahren, ein Gesetzentwurf lag Anfang 2026 noch nicht vor, und die genauen Details sind offen. Wer heute schon sauber elektronisch kassiert, den trifft sie ohnehin nicht unvorbereitet.

TSE: das Herzstück jeder elektronischen Kasse

Wenn Du elektronisch kassierst, brauchst Du eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Seit dem 1. Januar 2020 ist sie für elektronische Kassensysteme in Deutschland Pflicht. Die Rechtsgrundlage ist § 146a der Abgabenordnung zusammen mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

Die TSE macht etwas Simples und zugleich Wichtiges: Sie signiert jeden Kassenvorgang so, dass er sich nachträglich nicht mehr unbemerkt ändern lässt. Dahinter stecken ein vom BSI zertifiziertes Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und die digitale Schnittstelle DSFinV-K für den standardisierten Datenexport. Für Dich heißt das vor allem eines: Du baust nichts selbst, Du nutzt eine Kasse mit eingebauter, zertifizierter TSE.

Für kleine Betriebe wie Friseursalons ist eine Cloud-TSE oft die einfachste Variante, weil keine Extra-Hardware nötig ist und die Zertifikate im Hintergrund erneuert werden. Wichtig bleibt nur, dass die TSE aktiv ist und ihre Zertifikate gültig sind. Ein abgelaufenes Zertifikat, das niemand bemerkt, ist einer der häufigsten Mängel bei einer Kassennachschau.

GoBD: die Spielregeln für Deine Aufzeichnungen

GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Das klingt sperrig, meint aber im Kern gesunden Menschenverstand: Buchungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar erfolgen. Diese sechs Grundsätze stehen im GoBD-Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Die Unveränderbarkeit ist zusätzlich in § 146 Abs. 4 AO festgeschrieben. Nachträgliche Änderungen dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht unkenntlich machen, und jede Änderung muss nachvollziehbar bleiben. Eine GoBD-konforme Kasse protokolliert deshalb Stornos und Korrekturen, statt sie einfach zu überschreiben. Ein Beispiel aus dem Salonalltag: Deine Mitarbeiterin tippt versehentlich eine Tönung statt einer Strähnen-Behandlung ein und storniert. In einer sauberen Kasse bleibt beides sichtbar, der Fehlbon und die Korrektur, mit Zeitstempel. Dazu kommt die Aufbewahrungsfrist: Kassendaten, Z-Bons und die TSE-Aufzeichnungen sind zehn Jahre lang digital vorzuhalten. Und schließlich die Verfahrensdokumentation, die in wenigen Seiten beschreibt, wie in Deinem Salon kassiert, storniert und gesichert wird. Gerade darauf legen Prüfer inzwischen mehr Wert.

Belegausgabepflicht: der Bon muss raus

Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO. Sie betrifft alle Betriebe mit elektronischem Kassensystem, ausdrücklich auch Friseursalons. Das häufigste Missverständnis: Du musst den Beleg erstellen und anbieten, Dein Kunde muss ihn aber nicht mitnehmen.

Sowohl digitale als auch Papierbelege sind zulässig, ein digitaler Beleg braucht die Zustimmung des Kunden und ein gängiges Format. Eine Befreiung gibt es laut BMF nur bei nachweislicher sachlicher Härte und ausschließlich auf Antrag, eine Bagatellgrenze für kleine Beträge existiert nicht. Mehr dazu im Artikel zur Belegausgabepflicht im Salon.

Meldepflicht: Deine Kasse beim Finanzamt anmelden

Seit dem 1. Januar 2025 musst Du elektronische Kassensysteme dem Finanzamt melden. Grundlage ist § 146a Abs. 4 AO. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, waren bis zum 31. Juli 2025 zu melden, neue Systeme innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Die Meldung läuft elektronisch über Mein ELSTER oder eine angebundene Software. Anzugeben sind unter anderem Art und Anzahl der Kassen, die TSE-Zertifizierungs-ID und die Seriennummern.

Führst Du eine reine offene Ladenkasse, bist Du von der Meldung befreit, musst aber weiterhin alle Einnahmen exakt dokumentieren. Die Details stehen im Artikel zur TSE-Kassenpflicht für Friseure.

Was droht bei Verstößen?

Hier lohnt eine präzise Unterscheidung, weil dazu viel Halbwissen kursiert. Wer eine elektronische Kasse ohne zertifizierte TSE betreibt, die TSE nicht schützt oder den Beleg nicht ausgibt, begeht eine Steuergefährdung nach § 379 AO. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro je Verstoß geahndet werden, unabhängig davon, ob dem Fiskus dadurch tatsächlich Steuer entgangen ist. Die Nichtmeldung nach § 146a Abs. 4 AO dagegen ist nicht direkt bußgeldbewehrt, hier kann das Finanzamt die Meldung per Zwangsgeld durchsetzen. Der eigentliche Hebel liegt woanders: Fehlt die TSE oder ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß, gilt das als schwerer Mangel und berechtigt das Finanzamt zur Hinzuschätzung. Und eine Schätzung fällt selten zu Deinen Gunsten aus.

Was heißt das konkret für Deinen Salon? Die Checkliste

Wenn Du elektronisch kassierst, sollte Deine Kasse diese Punkte ohne Nachrüsten erfüllen:

  • Zertifizierte TSE, aktiv und mit gültigen Zertifikaten
  • GoBD-konforme, unveränderbare Aufzeichnung inklusive Storno-Protokoll
  • DSFinV-K-Export und zehn Jahre revisionssichere Aufbewahrung
  • Belegausgabe digital oder auf Papier bei jedem Kassiervorgang
  • Kasse über Mein ELSTER gemeldet, TSE-ID und Seriennummer dokumentiert
  • Verfahrensdokumentation griffbereit
  • DATEV-Export für den Steuerberater

Genau das nimmt Dir eine eingebaute Kasse ab. Die Kasse in Saloona ist TSE-abgesichert und GoBD-konform, Du kassierst am selben Gerät, auf dem auch Dein Terminkalender läuft, und die Zahlungen über SumUp und Stripe hängen direkt mit dran. Wie Du das Thema in die Gesamtorganisation Deines Betriebs einbettest, zeigt der Leitfaden zum Friseursalon organisieren.

Häufige Fragen

Brauche ich als kleiner Salon zwingend eine elektronische Kasse? Nein. Eine offene Ladenkasse ist erlaubt, solange Du alle Einnahmen sauber und einzeln dokumentierst. Nutzt Du eine elektronische Kasse, muss sie TSE- und GoBD-konform sein.

Wie lange muss ich Kassendaten aufbewahren? Zehn Jahre, und zwar digital und auswertbar, inklusive der TSE-Aufzeichnungen und Z-Bons.

Reicht es, wenn der Kunde den Bon nicht will? Der Beleg muss erstellt und angeboten werden. Ob der Kunde ihn mitnimmt, bleibt seine Entscheidung.

Ist die Kasse in Saloona GoBD-konform? Ja. Sie ist TSE-abgesichert, GoBD-konform und live im Einsatz, enthalten in den Paketen Basic und Marketing.

Willst Du die Kasse ohne Risiko ausprobieren? Du kannst Saloona 30 Tage kostenlos testen, den Umzug aus Deinem alten System übernehmen wir für Dich.

Quellen

  1. § 146a Abgabenordnung (gesetze-im-internet.de)
  2. Bundesfinanzministerium: FAQ zur Belegausgabepflicht (Kassengesetz)
  3. § 379 Abgabenordnung, Steuergefährdung (gesetze-im-internet.de)
  4. IHK zu Essen: Elektronische Meldung von Kassen(systemen) ab 01.01.2025
  5. Haufe: Neue Pläne zur Registrierkassenpflicht
  6. GoBD-Schreiben des BMF (Bundesfinanzministerium)

Saloona im Salon testen

Terminkalender, GoBD-Kasse, Kundendaten mit Farbformeln und Marketing in einem Login. 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte, mit kostenlosem Umzug.