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Gründen & Fachliches

Friseursalon eröffnen: was kostet es und was brauchst Du?

Meisterpflicht, Handwerkskammer, Gewerbe, Ausstattung: Was die Eröffnung eines Friseursalons wirklich verlangt und kostet. Schritt für Schritt, mit Quellen.

Saloona Redaktion07.07.20266 Min

Der eigene Salon ist für viele Friseurinnen und Friseure das große Ziel. Bevor die erste Kundin auf dem Stuhl sitzt, stehen aber ein paar formale Hürden und Kosten an. Dieser Leitfaden bringt sie in die richtige Reihenfolge und sagt Dir ehrlich, mit welchen Summen Du rechnen musst.

Ein Hinweis vorweg: Das ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Deine Handwerkskammer und Dein Steuerberater sind die verbindlichen Ansprechpartner für Deinen konkreten Fall.

Die zentrale Frage: brauchst Du einen Meister?

Ja, im Grundsatz schon. Das Friseurhandwerk steht in der Anlage A zur Handwerksordnung und zählt damit zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Übersetzt heißt das: Wer einen Salon selbstständig führt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein, und die Eintragung setzt in der Regel einen Meisterbrief voraus.

Kein Meistertitel in der Schublade? Dann gibt es trotzdem legale Wege in die Selbstständigkeit:

  • Du stellst eine Friseurmeisterin oder einen Friseurmeister als fachliche Betriebsleitung ein. Die Person muss real im Betrieb tätig sein, ein Name auf dem Papier reicht nicht.
  • Du beantragst eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO. Voraussetzung ist eine bestandene Gesellenprüfung plus eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung.
  • Du beantragst eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Die ist für begründete Einzelfälle gedacht und wird von der Handwerkskammer geprüft.

Wichtig zum Mitschreiben: Ein Kleingewerbe oder ein Heimsalon hebt die Meisterpflicht nicht auf. Das sind Organisations- und Steuerformen, keine rechtliche Befreiung. Wer den Salon einfach als Kosmetik- oder Pflegebetrieb anmeldet, um an der Handwerksrolle vorbeizukommen, geht ein echtes Risiko ein. Kläre Deinen Fall also vorab schriftlich mit der Handwerkskammer.

Die richtige Reihenfolge der Anmeldung

Viele fangen beim Gewerbeamt an. Das ist zu früh. Bei zulassungspflichtigem Handwerk klärst Du zuerst die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer. Erst danach meldest Du das Gewerbe an. Das Gewerbeamt informiert im Anschluss automatisch das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft. So vermeidest Du, ein Gewerbe anzumelden, das Du in dieser Form gar nicht ausüben darfst.

Der Ablauf sieht in der Praxis so aus:

  1. Handwerkskammer: Eintragung in die Handwerksrolle klären und beantragen.
  2. Gewerbeamt: Gewerbe anmelden, sobald die Eintragung steht.
  3. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Steuernummer erhalten.
  4. Berufsgenossenschaft (BGW): Betrieb innerhalb einer Woche nach Start anmelden.
  5. Bauaufsicht und Gesundheitsamt: Räume und Hygienevorgaben abnehmen lassen.

Was der Start ungefähr kostet

Die Behördenkosten sind der kleinste Teil. Der große Brocken ist die Ausstattung. Erst die Zahlen für den Papierkram:

| Posten | Grobe Spanne | | --- | --- | | Eintragung in die Handwerksrolle | ca. 50 bis 200 Euro | | Gewerbeanmeldung | ca. 15 bis 65 Euro | | Fachlehrgang, falls die Kammer ihn verlangt | ca. 1.000 Euro | | Meisterlehrgang, falls nötig | mehrere tausend Euro | | Eintrag ins Handelsregister bei UG oder GmbH | ca. 200 Euro plus Notar |

Und jetzt die Realität der Einrichtung. Nach Angaben der Gründerplattform und weiterer Gründungsratgeber liegt der Investitionsbedarf für einen Friseursalon je nach Standort, Größe und Konzept meist zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Ein kleiner Salon mit zwei bis drei Plätzen startet oft im Bereich von rund 22.000 bis 55.000 Euro, ein mittlerer Salon landet schnell bei 55.000 bis über 100.000 Euro. Allein die Einrichtung schlägt dabei je nach Größe mit 10.000 bis 50.000 Euro zu Buche.

Dahinter stecken Posten wie diese:

  • Miete und Kaution, plus die ersten Monate ohne volle Auslastung
  • Umbau, Wasseranschlüsse und Belüftung, die zu einem Salon passen
  • Bedienplätze, Waschbecken, Spiegel, Stühle und Empfangstresen
  • Werkzeug wie Scheren, Trockner, Glätteisen und Klingen
  • Erstausstattung an Farben, Pflege und Verkaufsprodukten
  • Kasse, Software, Telefon und Internet
  • Versicherungen und, sobald Personal dazukommt, Lohnkosten

Plane bei jedem dieser Punkte einen Puffer ein. Ein Umbau, der auf dem Papier 8.000 Euro kostet, landet in der Praxis gern bei 11.000 Euro, weil eine Leitung verlegt oder eine Wand versetzt werden muss.

Businessplan, Rechtsform und Finanzierung

Bevor Du irgendetwas kaufst, gehört ein Businessplan auf den Tisch. Er zwingt Dich, ehrlich zu rechnen: Wie viele Termine schaffst Du pro Tag, welcher Durchschnittsbon ist realistisch, ab wann trägt sich der Laden? Banken und die KfW verlangen ihn ohnehin, wenn Du einen Gründungskredit oder Fördermittel willst. Rechne konservativ, denn die ersten Monate laufen selten voll.

Bei der Rechtsform entscheiden sich die meisten Einzelgründer für ein Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig ist. Wer das Haftungsrisiko begrenzen will, gründet eine UG oder GmbH, muss dann aber mit Handelsregistereintrag, Notarkosten und mehr Buchhaltung leben. Zu zweit ist die GbR ein naheliegender Start. Welche Form zu Dir passt, klärst Du am besten mit Deinem Steuerberater, denn die Wahl beeinflusst Steuern, Haftung und den Aufwand über Jahre.

Für die Finanzierung lohnt der Blick auf öffentliche Programme. Die KfW und die Bürgschaftsbanken der Länder haben Angebote speziell für Gründungen, und die Handwerkskammer berät kostenlos zur Förderung. Wichtig ist ein Kapitalpuffer für die Anlaufphase, in der Miete, Waren und Versicherungen schon laufen, die Kundschaft aber erst wächst.

Pflichten, die gern vergessen werden

Ein paar Dinge tauchen im Gründungstrubel spät auf und sorgen dann für Stress. Denk früh an diese Punkte:

  • Berufsgenossenschaft (BGW): Für das Friseurhandwerk besteht eine Pflichtmitgliedschaft, auch ohne Personal und für Dich persönlich als Unternehmerin oder Unternehmer. Der Betrieb muss innerhalb einer Woche nach Start angemeldet werden.
  • Bauabnahme und Hygiene: Belüftung, Handwaschmöglichkeiten und ein Pausenraum für Mitarbeitende werden geprüft. Das Gesundheitsamt kann den Salon infektionshygienisch überwachen.
  • Steuerliche Erfassung: Ohne Steuernummer keine korrekte Rechnung. Kläre auch, ob die Kleinunternehmerregelung für Dich sinnvoll ist.
  • Datenschutz: Kundendaten gehören von Tag eins DSGVO-konform behandelt.
  • GoBD-konforme Kasse: Sobald Du elektronisch kassierst, gelten feste Regeln.

Gerade den letzten Punkt solltest Du früh mitdenken. Der Leitfaden zur GoBD-Kasse für Friseure erklärt, worauf es ankommt, und die Frage der TSE-Kassenpflicht für Friseure beantwortet, welche Technik Deine Kasse mitbringen muss.

Vom ersten Tag an organisiert starten

Wer neu eröffnet, hat einen unterschätzten Vorteil: Du kannst gleich sauber aufsetzen, statt später mühsam zu migrieren. Ein Terminkalender, eine Kundenakte und eine Kasse, die zusammenspielen, ersparen Dir im ersten Jahr viele Zettelwirtschaften.

Genau dafür ist Saloona gedacht. Der Terminkalender zeigt Dir vom ersten Tag an, wie voll die Woche ist, die Online-Buchung nimmt Termine an, während Du am Stuhl stehst, und die Kasse rechnet GoBD-konform ab. Wie Du den Betrieb darüber hinaus rund organisierst, steht im Leitfaden Friseursalon organisieren.

In Kürze

  • Meisterpflicht klären. Ohne eigenen Meister gibt es die Wege über Betriebsleitung, § 7b oder § 8 HwO.
  • Erst Handwerkskammer und Handwerksrolle, dann Gewerbeamt, dann Finanzamt und BGW.
  • Behördenkosten sind gering, die Ausstattung liegt meist zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Immer mit Puffer rechnen.
  • BGW-Pflicht, Bauabnahme, Hygiene, Datenschutz und eine GoBD-konforme Kasse nicht vergessen.

Saloona kannst Du zum Start 30 Tage kostenlos testen. Wenn Du einen Barbershop planst, lies auch die Checkliste zur Barbershop-Eröffnung.

Quellen

  1. ZDH: Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke)
  2. Handwerksordnung, Anlage A (Gesetze im Internet)
  3. HWK Lübeck: Anlage A zur Handwerksordnung und Handwerksrolle
  4. BGW: Unfallversicherung für Unternehmer des Friseurhandwerks
  5. Gründerplattform (BMWK gefördert): Friseursalon eröffnen
  6. Finanzchef24: Kosten für Handwerksrolle und Gewerbeschein

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