Salonsoftware wechseln: Datenumzug ohne Chaos
Alte Software raus, neue rein, ohne Datenverlust: Export, GoBD-Archiv der alten Kasse, DSGVO, Stichtag und Team-Schulung. Schritt für Schritt, mit Quellen.

Alte Software raus, neue rein, ohne Datenverlust: Export, GoBD-Archiv der alten Kasse, DSGVO, Stichtag und Team-Schulung. Schritt für Schritt, mit Quellen.

Die alte Software läuft noch, aber sie nervt: kein Online-Widget, jede Erinnerung von Hand, die Kasse braucht ein Update, das nie kommt, und die Kundenkartei lebt halb im Programm, halb auf Karteikarten. Wechseln wollen viele Salons, machen es aber nicht, weil die Angst vor dem Umzug größer ist als der Ärger mit dem Bestand. Was passiert mit den Kundendaten? Mit zehn Jahren Kassenhistorie? Mit den Terminen, die schon für nächsten Monat gebucht sind?
Kurz und ehrlich: Ein Softwarewechsel ist kein Nachmittagsprojekt, aber auch kein Risiko, wenn du die Reihenfolge einhältst. Dieser Ratgeber zeigt dir, was mitkommt, was ins Archiv gehört, wie du Datenschutz und Finanzamt sauber bedienst und wie dein Team den Wechsel mitträgt.
Hinweis: Das hier ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Für deinen Fall sind Steuerberater und, bei Datenschutzfragen, ein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter die richtige Adresse.
Ein Wechsel lohnt sich nicht, weil ein Tool schöner aussieht. Er lohnt sich, wenn dich das alte System jeden Tag Zeit kostet. Typische Signale:
Zwei von fünf Punkten reichen. Wichtiger als der Zeitpunkt ist, dass du den Wechsel planst, statt ihn nebenbei zu machen.
Nicht alles muss in die neue Software. Trenne von Anfang an zwei Gruppen.
In die neue Software gehören die lebenden Daten: Kundenstamm mit Kontaktdaten, Notizen und Farbformeln, künftige Termine, offene Gutscheine mit Restwert, Leistungen mit Preisen und Zeiten, Produkte mit Beständen und dein Team mit Arbeitszeiten. Das ist alles, was du ab dem ersten Tag brauchst, um zu arbeiten.
Ins Archiv gehören die abgeschlossenen Daten: Kassenjournale, Tagesabschlüsse, Belege, Rechnungen und die Exporte der alten Kasse. Diese Daten musst du nicht in die neue Kasse importieren, sie müssen aber lesbar und auswertbar bleiben. Warum, steht im nächsten Abschnitt zur Aufbewahrung.
Wer beides vermischt, schleppt Altlasten in ein frisches System oder, schlimmer, verliert Prüfungsdaten, weil das alte Konto nach der Kündigung gelöscht wird.
Fast jede Salonsoftware kann Kundendaten als CSV oder Excel exportieren. Prüfe zuerst, welche Felder dabei mitkommen. Für einen Friseursalon sind das mindestens Name, Telefon, E-Mail, Geburtstag, Notizen und die letzten Termine. Farbformeln sind der kritische Punkt: Stecken sie in einem Freitextfeld, kommen sie oft mit. Stecken sie in einem proprietären Modul, frag den Anbieter aktiv nach einem Export.
Falls dein Anbieter mauert: Du bist die verantwortliche Stelle für die Kundendaten, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO muss er nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach deiner Wahl löschen oder zurückgeben. Die Rückgabe deiner Daten ist also kein Gefallen, sondern seine Pflicht. Schau in deinen Auftragsverarbeitungsvertrag, dort steht meist auch das Format.
Nutze den Export für eine Bereinigung. Dubletten zusammenführen, Karteileichen ohne Termin seit Jahren prüfen, Schreibweisen vereinheitlichen. Eine saubere Liste importiert sich schneller und die neue Kundenverwaltung startet ohne Ballast. Wie eine gute Kundenkartei aussieht, steht im Ratgeber zu Farbformeln digital dokumentieren.
Hier passieren die teuersten Fehler. Nach § 147 Abs. 3 AO musst du Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre und Buchungsbelege acht Jahre aufbewahren. Deine Kassendaten fallen darunter, und zwar in der Form, in der sie entstanden sind. Die Aufbewahrung auf Datenträgern ist erlaubt, wenn die Daten während der gesamten Frist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können, so steht es in § 147 Abs. 2 AO.
Das ist der Punkt, den viele unterschätzen: Ein PDF der Tagesabschlüsse reicht nicht. Bei einer Außenprüfung darf die Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen, eine maschinelle Auswertung nach ihren Vorgaben verlangen oder die Daten in einem maschinell auswertbaren Format übertragen lassen. Die GoBD des Bundesfinanzministeriums konkretisieren diese Anforderungen für elektronische Systeme.
Für den Umzug heißt das konkret:
Und noch eine Pflicht, die 2025 dazugekommen ist: Elektronische Kassen mit TSE sind dem Finanzamt zu melden. Nach § 146a Abs. 4 AO gehört dazu auch das Datum der Außerbetriebnahme, die Mitteilung ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme zu erstatten. Die Finanzverwaltung Hessen erklärt das Verfahren über Mein ELSTER und stellt klar: Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn das System zuvor angemeldet war. Beim Wechsel meldest du also die alte Kasse ab und die neue im selben Zug an. Mehr Hintergrund liefert der Ratgeber zur TSE-Kassenpflicht für Friseure.
Die gute Nachricht zuerst: Für den Umzug deiner Kundendaten brauchst du keine neue Einwilligung deiner Kunden. Stammdaten, Termine und Behandlungsnotizen verarbeitest du zur Erfüllung des Vertrags mit der Kundin, das ist die Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Wechsel des Werkzeugs ändert daran nichts, solange der Zweck gleich bleibt.
Drei Dinge musst du trotzdem erledigen:
Aktualisiere danach deine Datenschutzerklärung und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, dort steht der neue Anbieter drin.
Ein Umzug ohne Stichtag zieht sich. Leg einen Tag fest, ab dem nur noch im neuen System gearbeitet wird, idealerweise am Anfang einer ruhigen Woche, nicht vor Weihnachten oder in der Abiball-Saison. Die Wochen davor laufen so:
Einen kurzen Parallelbetrieb kannst du dir erlauben, aber nur lesend: Das alte System bleibt zum Nachschlagen offen, gebucht und kassiert wird nur noch neu. Informiere deine Kunden mit einem Satz beim Termin oder in der nächsten Erinnerung, dass sie ab sofort über den neuen Link buchen. Wie du die Online-Buchung sauber einrichtest, steht im Ratgeber Online-Terminbuchung für Friseure einrichten.
Software scheitert selten an der Technik, meistens am Samstag um 11 Uhr, wenn drei Kundinnen warten und niemand weiß, wie man einen Termin verschiebt. Deshalb:
Ein guter Anbieter nimmt dir hier den Großteil ab. Bei Saloona ist der Umzug kostenlos: Wir übernehmen Einrichtung und Datenimport aus CSV, Excel oder Programmen wie Shore, cituro und e-cut und schulen dein Team per Video-Call.
Die Checkliste in der richtigen Reihenfolge:
Wie die Kasse im neuen System GoBD-konform läuft, liest du im Leitfaden zur GoBD-Kasse für Friseure. Den Gesamtüberblick, was ein gut organisierter Salon braucht, gibt der Ratgeber Friseursalon organisieren. Und wenn du sehen willst, wie Kundenverwaltung, Kasse und Online-Terminbuchung in einem Login zusammenspielen: Saloona kannst du 30 Tage kostenlos testen, der Umzug aus deinem alten System ist inklusive.
Terminkalender, GoBD-Kasse, Kundendaten mit Farbformeln und Marketing in einem Login. 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte, mit kostenlosem Umzug.
FAQ
Ja. Du bleibst die verantwortliche Stelle, der Softwareanbieter ist nur Auftragsverarbeiter. Für Stammdaten und Terminhistorie brauchst du keine neue Einwilligung, Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung. Mit dem neuen Anbieter schließt du einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Kein Hype, sondern Praxis: Wo KI im Salonalltag heute schon Zeit spart, wo ihre Grenzen liegen und wie du sie kontrolliert einführst.

So richtest du die Online-Buchung für deinen Salon ein: Widget, Google-Buchung, Wunsch-Stylist. Schritt für Schritt, mit Quellen aus der Praxis.

Terminausfälle kosten bares Geld. Mit Erinnerungen, Anzahlungen und klaren Regeln senkst du No-Shows spürbar. Praxis und Rechtslage, mit Quellen.