Stuhlmiete im Friseursalon: was du vorher regeln musst
Stuhlmiete im Friseursalon aus Vermietersicht: Handwerksrolle, Scheinselbstständigkeit, eigene Kasse, Vertrag und Risiken. Mit Quellen.

Stuhlmiete im Friseursalon aus Vermietersicht: Handwerksrolle, Scheinselbstständigkeit, eigene Kasse, Vertrag und Risiken. Mit Quellen.

Ein leerer Stuhl kostet dich jeden Tag Geld. Eine Mitarbeiterin einzustellen ist teuer und aufwendig, und vielleicht will die Kollegin, die bei dir anfragt, gar nicht angestellt sein. Sie will ihre eigenen Kunden, ihre eigenen Preise und deinen Stuhl. Das ist Stuhlmiete, und das Modell kann für beide Seiten funktionieren, wenn es sauber aufgesetzt ist. Wenn nicht, zahlst am Ende du: Sozialabgaben für vier Jahre rückwirkend, bei Vorsatz sogar für dreißig.
Dieser Artikel zeigt dir, was du vor der Unterschrift klären musst, was in den Vertrag gehört und woran Prüfer erkennen, ob dein Stuhlmieter wirklich selbstständig ist oder nur so heißt.
Vorab: Das hier ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Für deinen Fall sind Anwalt und Steuerberater die richtige Adresse. Stand: September 2026.
Bei der Stuhlmiete vermietest du einen Arbeitsplatz in deinem Salon an eine selbstständige Friseurin. Sie führt dort ihr eigenes Unternehmen: eigene Kunden, eigene Preise, eigene Rechnungen, eigene Kasse. Sie zahlt dir dafür Miete. Damit bist du Vermieterin, nicht Chefin. Das ist der Kern, und alles Weitere hängt an dieser Trennung.
Für den Mieter heißt das: Er braucht eine eigene Gewerbeanmeldung und den Eintrag in die Handwerksrolle. Friseur ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, es steht als Nr. 38 in Anlage A der Handwerksordnung. Der Eintrag setzt in der Regel den Meisterbrief voraus oder eine Ausnahme, etwa die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO oder die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Eine Gesellin ohne diese Voraussetzung darf keinen Stuhl bei dir mieten. Bei dir arbeiten darf sie trotzdem, aber dann angestellt. Auch TOP HAIR nennt den eigenen Handwerksrollen-Eintrag als ersten Punkt.
Kurz und ehrlich: Lass dir Gewerbeanmeldung und Handwerksrolleneintrag zeigen, bevor du irgendetwas unterschreibst. Nicht aus Misstrauen, sondern weil du den Salon führst und weil bei einer Prüfung zuerst gefragt wird, ob die Person überhaupt selbstständig tätig sein durfte. Eigene Betriebshaftpflicht und Absicherung über die Berufsgenossenschaft gehören ebenfalls zum Mieter, nicht zu deinem Salon. Lass dir auch dafür die Nachweise geben.
§ 7 SGB IV beschreibt Beschäftigung als nichtselbstständige Arbeit, vor allem nach Weisungen und mit Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Genau darauf schaut die Deutsche Rentenversicherung, wenn sie deinen Salon prüft. Und sie schaut nicht nur auf den Vertrag, sondern auf den Alltag.
Ein Beispiel. Sandra mietet seit einem Jahr den dritten Stuhl bei dir. Sie steht dienstags bis samstags von 9 bis 18 Uhr im Salon, weil das deine Öffnungszeiten sind. Ihre Termine laufen über deinen Empfang und deinen Kalender. Ihre Kunden zahlen an deiner Kasse, und du überweist ihr am Monatsende den Umsatz abzüglich Miete. Sie nutzt deine Farbe aus dem Lager, trägt dein Salon-Shirt und steht auf deiner Website unter „Unser Team“. Auf dem Papier ist Sandra selbstständig. In der Praxis wirkt sie wie deine Angestellte, und genau so wird eine Prüfung es vermutlich sehen.
Was dagegen für echte Selbstständigkeit spricht:
Diese Punkte decken sich mit den Kriterien, die TOP HAIR nennt: eigenes Kassensystem, eigenes Werkzeug, eigener Kundenstamm, freie Arbeitszeiten und eigenes Auftreten. Kein einzelner Punkt entscheidet, geprüft wird das Gesamtbild. Aber je mehr Punkte aus der ersten Liste auf deinen Salon zutreffen, desto dünner wird das Eis.
Wird die Stuhlmiete als Beschäftigung eingestuft, giltst du rückwirkend als Arbeitgeberin. Nach § 25 SGB IV verjähren Beitragsansprüche vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden. Für vorsätzlich vorenthaltene Beiträge sind es dreißig Jahre. Dann geht es um Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, dazu kommen Lohnsteuer und offene Fragen bei der Umsatzsteuer. Den Arbeitnehmeranteil kannst du im Nachhinein nur begrenzt vom Mieter zurückholen. Wie hoch die Summe wird, hängt vom Einzelfall ab, bei mehreren Jahren kommt aber schnell viel zusammen.
Deshalb gibt es das Statusfeststellungsverfahren. Du oder der Stuhlmieter beantragt bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass der Status festgestellt wird. Das Verfahren ist kostenfrei und dauert im Durchschnitt drei Monate. Die Rentenversicherung erklärt selbst, dass es auch im Voraus möglich ist, und auch TOP HAIR rät zur Klärung vor Beginn der Zusammenarbeit. Wenn du Stuhlmiete neu einführst, ist das der einzige Weg, vorher Sicherheit zu bekommen statt hinterher eine Nachforderung.
Am häufigsten wird es bei der Kasse unsauber. Es ist bequem, wenn alle Kunden am selben Tresen zahlen. Aber die Umsätze des Mieters sind seine Umsätze, nicht deine. Laufen sie durch deine Kasse, landet Fremdumsatz in deiner Buchführung, er hat keine eigene Aufzeichnung, und bei einer Prüfung sieht es nach Angestelltenverhältnis aus.
Der Stuhlmieter braucht deshalb eine eigene Kasse. Ist sie elektronisch, gilt für ihn dieselbe Pflicht zur TSE wie für dich. Was das im Detail heißt, steht in unserem Ratgeber zur TSE-Kassenpflicht für Friseure, die Grundlagen zu Aufzeichnungen und Belegen im Leitfaden zur GoBD-Kasse.
Dasselbe gilt für Termine und Kundendaten. Vergibt deine Empfangskraft die Termine des Mieters, ist das ein Indiz für Eingliederung. Führt der Mieter seine Kunden in deiner Kundenkartei, sind plötzlich zwei Verantwortliche im Spiel. Wie du mit Kundendaten sauber umgehst, liest du im Ratgeber zum Datenschutz im Friseursalon. Klüger ist: Der Mieter führt von Anfang an einen eigenen Terminkalender und eine eigene Kundenkartei. Ob auf Papier, in einer eigenen App oder in einer eigenen Software, ist zweitrangig. Wichtig ist, dass du es im Vertrag festhältst und dass es im Alltag so läuft.
Noch ein Punkt, der bei Prüfungen auffällt: der Produktverbrauch. Wenn die Farbe aus deinem Lager schneller leer ist, als deine eigenen Kunden es erklären, fragt jeder Prüfer nach. Regle im Vertrag, ob der Mieter eigene Produkte mitbringt oder deine nutzt und wie der Verbrauch abgerechnet wird. Eine Pauschale „Produkte inklusive“ ist bequem, aber laut Menschen im Salon ein Risiko, weil sie den tatsächlichen Verbrauch nicht abbildet.
Ein Stuhlmietvertrag ist im Kern ein Gewerbemietvertrag mit Zusatzleistungen. Das sollte er nach unserer Einschätzung regeln (mehr zu Vertrag und Scheinselbstständigkeit bei Friseur-Unternehmer.de):
Beim Mietmodell ist ein fester Betrag pro Monat oder pro Tag die ruhigere Wahl. Bei einer reinen Umsatzbeteiligung hängst du am Ergebnis des Mieters wie ein Arbeitgeber, und du musst seine Umsätze kennen, was der geforderten Trennung widerspricht. Das ist unsere Einschätzung, keine feste Regel. Willst du trotzdem beteiligt sein, sprich das Modell vorher mit deinem Berater durch.
Zur Umsatzsteuer: Bei der Stuhlmiete überlässt du oft mehr als nur Fläche, nämlich auch Einrichtung und Geräte. Wie die Miete steuerlich zu behandeln ist, hängt vom Vertrag und von deiner Situation ab. Das klärst du mit deiner Steuerberatung, bevor die erste Rechnung rausgeht. Dazu kommt ein Hinweis von TOP HAIR: Weil Stuhlmiete ein Verhältnis zwischen Unternehmern ist, erfordert sie spätestens ab 2028 eine strukturierte E-Rechnung durch den Vermieter.
Lass den Vertrag von jemandem prüfen, der Stuhlmiete kennt, etwa einem Anwalt für Handwerksrecht oder deiner Innung. Das ist das günstigste Geld, das du in dieses Modell steckst.
Wenn du erst noch überlegst, wie du deinen Salon insgesamt aufstellst, hilft dir der Ratgeber Friseursalon eröffnen: was kostet es bei Meisterpflicht und Handwerksrolle weiter. Für deinen eigenen Salonalltag zeigt dir der Terminkalender in Saloona alle Stühle und Mitarbeiter mit je einer Spalte auf einen Blick, und die Kasse ist TSE-abgesichert und GoBD-konform. Saloona kannst du 30 Tage kostenlos testen.
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FAQ
Nur mit Eintrag in die Handwerksrolle. Friseur ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Ohne Meisterbrief oder eine Ausnahme wie die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO darf sie bei dir nur angestellt arbeiten.

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